Entwurfsplanung

Hier stehen Überlegungen zum Unternehmensrisiko sowie zur Rechtsform der Betreibergesellschaft im Mittelpunkt. Die Vorgesellschaft wird dann von einer Betreibergesellschaft abgelöst, z.B. in Form einer Genossenschaft oder GmbH.

Die Entwurfsplanung legt die technischen Grundlagen für den Genehmigungsantrag sowie die Art der Ausschreibung fest. Technische Aspekte wie z.B. Bereitstellung der Biomasse, Auslegung der Wärmeverteilung und nicht technische Aspekte wie Kapitalbedarf, Wirtschaftlichkeit, Terminplan werden konkretisiert. Weitere Punkte sind die bautechnische Planung wie Kauf- oder Packverträge für benötigte Grundstücke, Grunddienstbarkeiten für die Energietrasse und die Verhandlung über Verträge zur Biomasselieferung und zur Energieabnahme.

Für die Wahl der Rechtsform sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Möglichkeiten gut einzuschätzen. Gegebenenfalls können dabei der Genossenschaftsverband, Juristen oder andere externe Berater herangezogen werden.

Das unternehmerische Risiko wird anhand der Einnahmen über den Strom-/Wärmeverkauf sowie Ausgaben für die laufenden Kosten bestimmt. Sollte das gewünschte Konzept Lieferungen von Energierohstoffen wie z.B. Biomasse vorsehen, müssen insbesondere diese Verträge für eine langfristige Planung ausreichend sein.

Ist die Auswahl der Gesellschaftsform abgeschlossen, wird eine Gründungsversammlung einberufen, in der die neuen Verträge unterzeichnet werden und die Vorgesellschaft aufgelöst wird.

  • Detaillierte Informationen zu dieser Phase können Sie dem Leitfaden entnehmen:

https://bioenergiedorf.fnr.de/fileadmin/bioenergiedorf/dateien/Leitfaden_Wege_zum_Bioenergiedorf.pdf , Seiten 55-64

  • Eine Übersicht über mögliche Rechtsformen und deren Rahmenbedingungen sind hier zusammengefasst:

https://www.thega.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/thega_broschuere_energiewende_vor_ort.pdf, Seite 58